Patientin im Krankenhaus-Bett (Pixabay, Parentingupstream; lizensiert unter CC0 1.0)

Mindestfallzahlen in Österreich

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit wurde durch die Bundes-Zielsteuerungskommission im Jahr 2017 in Kraft gesetzt. Ebendiese Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundes, der Bundesländer sowie der Sozialversicherung.

Mindestfallzahlen werden alle drei Jahre überprüft

Im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2017 ist die überregionale Versorgungsplanung mit dem Ziel der Bündelung von insbesondere spezialisierter Versorgung definiert. Für einzelne medizinische Einzelleistungen sowie Leistungsbündel wurden in der »Leistungsmatrix stationär« unter dem Begriff »Mindestfrequenz pro Jahr und Krankenanstaltstandort« Mindestfallzahlen definiert. Beispiele dafür sind die Leistungsbündel Leberchirugie mit zehn Eingriffen sowie die Adipositas-Chirurgie mit 25 Behandlungen pro Jahr und Standort. Die Mindestfallzahlen gelten ab dem Inkrafttreten und werden durch die Behörden jährlich auf Basis des Mittelwerts der drei vorangegangenen Jahre beurteilt.

Ausnahme-Regelungen

Ausnahmen können grundsätzlich durch den jeweiligen Landesgesundheitsfonds für in der Regel zwei Jahre erlassen werden, wenn der regionale Bedarf im jeweiligen Bundesland nachgewiesen wird und die Abdeckung mit den bestehenden Anstalten, beispielsweise in einem benachbarten Bundesland, nicht ausreicht. Bei Institutionen mit einer Ausnahmebewilligung kann der zuständige Landesgesundheitsfonds halbjährlich Bericht zu verschiedenen Kennzahlen wie Komplikationen einfordern. Die Landesgesundheitsfonds die einzelnen Bundesländer setzt sich aus Vertretern von nationalen und regionalen Behörden, Sozialversicherungen sowie Interessensvertretern der Ärzte und Patienten zusammen.

Das durch den Bund durchgeführte Monitoring der regionalen Strukturpläne zeigt bundesweit eine Konsolidierung der stationären Versorgung. Die angestrebte Zentrumsbildung, insbesondere für spezialisierte Krankenanstalten, funktioniert.

Literatur

1.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. 2018 [cited 2018 Sep 3]. Planung und spezielle Versorgungsbereiche des Gesundheitssystems. Available from: https://www.sozialministerium.at/cms/site/gesundheit/liste.html?channel=CH3967
1.
Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2017 [Internet]. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF); 2017. Available from: http://www.burgef.at/fileadmin/daten/burgef/Berichte/oesg_2017_-_textband_stand_30.6.2017.pdf

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