Arzt im Krankenhaus (Pixabay, DarkoStojanovic; lizensiert unter CC0 1.0)

Mindestfallzahlen in der Schweiz

Als erste Regulierungsbehörde der Schweiz führte der Kanton Zürich im Jahr 2012 im Rahmen der Revision der Krankenhausplanung Mindestfallzahlen für stationäre Behandlungen ein [1]. Die Krankenhausplanung 2012 regelte die staatlichen Leistungsaufträge pro Krankenhaus für einzelne Fachgebiete neu und legte den Grundstein für die Einführung der Mindestfallzahlen bei 29 Spitalplanungs-Leistungsgruppen wie Prostataentfernungen, Behandlungen von Lungentumoren oder in der spezialisierten Wirbelsäulenchirurgie.

In 26 Leistungsgruppen wurden pro Krankenhaus und Eingriff damals zumindest zehn Fälle; bei den Leistungsgruppen Viszeral-, Herz- und Thoraxchirurgie wurden zwischen mindestens 30 (u.a. maligne Neoplasien der Lunge) und 100 Fälle (u.a. Koronarchirurgie) vorausgesetzt. Im internationalen Vergleich wurden in der Startphase bewusst niedrige Mindestfallzahlen gewählt.

Mindestfallzahlen führen zu einer Konzentration von Leistungen, besserer Qualität und tieferen Kosten

Im Gesundheitsversorgungsbericht 2015 zog der Kanton Zürich mit rund 1.49 Millionen Einwohnern erstmalig eine positive Zwischenbilanz [2,3]: Die Mindestfallzahlen führten zu einer Konzentration der Gesundheitsdienstleister in der Akutsomatik, wie die obligatorisch zu liefernden Krankenhausdaten zuhanden des Regulators zeigen. So wurden beispielsweise Lungentumore (maligne Neoplasien des Atmungssystems) nur noch bei vier statt neun Anbietern behandelt. Bei Blasenentfernungen (radikale Zystektomie) fand eine Konzeptration um 50% von zwölf auf sechs Anbieter statt. Als weitere wichtige Kerngrössen analysiert der Kanton Zürich die Mortalität (-10.3% gegenüber Leistungsgruppen ohne Mindestfallzahlen), die mittlere Aufenthaltsdauer (-1.4% gegenüber Leistungsgruppen ohne Mindestfallzahlen) sowie die fallschwere-bereinigten Fallkosten (-1.7% gegenüber Leisungsgruppen).

Leistungsaufträge werden entzogen, wenn Vorgaben nicht erreicht werden

Werden die Mindestfallzahlen wiederholt nicht erreicht, wird der Leistungsauftrag für zwei Jahre befristet und entfällt, wenn die Mindestfallzahlen im Zweijahresdurchschnitt nicht erreicht wird [4]. »Mit der Einführung von Mindestfallzahlen sollen eine medizinisch oder ökonomisch unzweckmässige Fragmentierung verhindert sowie seltene oder komplexe Leistungen aus Qualitätsgründen konzentriert werden (…)«; Leistungsaufträge werden daher konsequent entzogen und neue Leistungsaufträge nur erteilt, wenn die Mindestfallzahlen klar erreicht werden können, da dies zu Fallverschiebungen kommen könnte und somit die Stabilität der Versorgung gefährden würde [4].

Zürich als Vorbild für die Schweiz

Andere Kantone der Schweiz orientieren sich unter anderem an Zürich und ziehen schrittweise nach. Ab 2019 gelten im Kanton Zürich darüber hinaus erstmalig Mindestfallzahlen pro Operateur [5]. Wie konsequent die Umsetzung durch die Gesundheitsdirektion erfolgt, wird die Praxis zeigen. Die Regeln sind klar beschrieben: Berücksichtigt wird der Zweijahresschnitt. Bei Unterschreitung der Mindestfallzahl wird die Zulassung für ein Jahr provisorisch verfügt und nötigenfalls auf Ende des dritten Jahres entzogen, wenn die nötige Mindestfallzahl erneut unterschritten wird. Spezielle Ausnahmen wie Militärdienst, Stellenwechsel, Mutterschaftsurlaub oder ein Sabbatical können bis jeweils Ende Februar bei der Gesundheitsdirektion beantragt werden [5]. Die zunehmende Verschärfung der Regulierung mittels Mindestfallzahlen sorgte zu mehreren für Klagen vor Gericht seitens der Krankenhäuser [6].

Auf kantonaler Ebene ist die jeweilige Gesundheitsdirektion für die Versorgungsplanung und damit die Festlegung der Mindestfallzahlen zuständig. Größere Kantone wie Zürich agieren frühzeitig; Kantone mit weniger Einwohner wie der Bergkanton Graubünden sind zurückhaltender und befürchten Versorgungslücken für die Bevölkerung [7].

Hochspezialisierte Medizin national geregelt

Die hochspezialisierte Medizin muss aufgrund eines Gesetzes im Rahmen einer gesamtschweizerischen Krankenhausplanung erfolgen. Organisatorisch hat sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Aufgabe angenommen und zu diesem Zwecke auf nationaler Ebene in einzelnen Bereichen bereits Mindestfallzahlvorgaben erlassen [8].

Literatur

1 Quentin W, Wittenbecher F, Spranger A, Crivelli L, Sturny I, Camenzind P, De Pietro C. Hospital Reforms in Switzerland. 2015; 21 Im Internet: https://www.researchgate.net/publication/292987251_Hospital_Reforms_in_Switzerland

2 Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Gesundheitsversorgung 2015. Zürich, 2016 Im Internet: http://www.gd.zh.ch/dam/gesundheitsdirektion/direktion/unsere_direktion/veroeffentlichungen/gesundheitsversorgungsbericht/gvb_2015.pdf.spooler.download.1449570385161.pdf/gvb_2015.pdf

3 Statistik B für. Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung nach Kanton, Provisorische Jahresergebnisse – 2017 | Tabelle. Bundesamt Für Stat 2018; Im Internet: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/tabellen.assetdetail.4782766.html

4 Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich: 799. Zürcher Spitallisten 2012 Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Zürich, 2014

5 Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Zürcher Spitalliste Akutsomatik. 2018; Im Internet: https://gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/behoerden/spitalplanung_spitallisten/akutsomatik.html#a-content

6 Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Entscheide des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu Spitalplanung und Spitallisten. 2017; Im Internet: https://www.gdk-cds.ch/index.php?id=972&L=1%23c3801

7 Südostschweiz. Ein Kampf um die Existens. Chur, 2018 Im Internet: https://www.suedostschweiz.ch/sendungen/2018-05-03/ein-kampf-um-die-existens

8 Bundesamt für Gesundheit (BAG). Positive Bilanz bei der Planung der hochspezialisierten Medizin. 2016; Im Internet: https://www.gdk-cds.ch/fileadmin/docs/public/gdk/themen/hsm/bericht_des_br_ueber_die_hochspezialisierte_medizin_d.pdf

Bild: Pixabay, DarkoStojanovic; lizensiert unter CC0 1.0